Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket beschlossen, das hohen Energiepreisen entgegenwirken soll. Benzinpreise sollen sinken und Einmalzahlungen stattfinden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Sonderzahlungen in Höhe von 300 Euro brutto für Erwerbstätige sollen automatisch über das Gehalt ausgezahlt werden.
- Selbständige sollen die Energiepreispauschale über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.
- Beziehen Sie Kindergeld, erhalten Sie 100 Euro pro Kind.
- Erhalten Sie Sozialleistungen, wurde eine bereits beschlossene Einmalzahlung auf 200 Euro erhöht.
- Der Benzinpreis wird 3 Monate lang um 30 Cent und der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter gesenkt.
- Ein bundesweites Monatsticket für den Nahverkehr kostet über einen Zeitraum von 3 Monaten nur 9 Euro. Dabei sollen auch Menschen profitieren, die bereits eine ÖPNV-Monatskarte haben.
Was muss ich machen, um von der Energiepauschale zu profitieren?
Sie müssen nicht aktiv werden, um von dem geplanten Entlastungspaket zu profitieren. Alle Einmalzahlungen erhalten Sie direkt über Gehalt, Kindergeld oder auf anderem Wege.
Wie bekomme ich die 300 Euro Sonderzahlung aus der Energiepreispauschale?
Die vielleicht größte Maßnahme des Entlastungspakets ist eine einmalige Sonderzahlung, die an alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen überwiesen werden soll. Für Angestellte ist vorgesehen, dass 300 Euro brutto mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 und muss spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer erfolgen. Daher ist es möglich, dass Sie das Geld noch nicht im September 2022, sondern erst später ausgezahlt bekommen.
Für Selbständige mindert die Energiepreispauschale die Einkommenssteuer-Vorauszahlung.
Die Kopplung an die Lohnabrechnung bedeutet zugleich, dass beispielsweise Rentner:innen nicht von dieser Maßnahme profitieren können. Zu beachten ist außerdem, dass die 300 Euro steuerpflichtig sind.
Entlastungspaket: 100 Euro Kindergeld und Sozialleistung
Familien mit Kindern sollen zusätzlich entlastet werden. Über die Familienkassen sollen 100 Euro pro Kind als einmaliger Zuschuss zum Kindergeld ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
Wenn Sie Sozialleistungen empfangen, sollen Sie darüber hinaus ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Diese gilt als Erhöhung von der im Januar 2022 bereits beschlossenen Zahlung von 100 Euro. Demnach erhalten Sie insgesamt 200 Euro als Sonderzahlung, die spätestens bis Ende September 2022 ausgezahlt werden.
Spritpreise werden gesenkt
Mit einer Senkung der Kraftstoffsteuer möchte die Bundesregierung den hohen Benzinpreisen entgegenwirken. So will sie die Steuer auf den europäischen Mindestwert senken. Dadurch fallen die Preise
- für Benzin um 30 Cent pro Liter und
- für Diesel um 14 Cent pro Liter.
Diese Maßnahme ist auf 3 Monate befristet und läuft vom 1. Juni 2022 bis Ende August 2022.
9-Euro-Monatskarte für Bus und Bahn
Wenn Sie den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, kann das Paket Sie ebenfalls entlasten. Von Juni bis August 2022 kostet ein Monatsticket für den Nahverkehr nur noch 9 Euro. Das Ticket ist bundesweit gültig.
Mehr Informationen zum 9-Euro-Ticket
Entlastungspaket plant auch längerfristige Maßnahmen
Neben den direkten Maßnahmen in 2022 plant die Bundesregierung auch längerfristige Änderungen. So soll zum Beispiel schon ab 2024 (statt wie geplant erst ab 2025) jede neu eingebaute Heizung in einer Immobilie mit 65-Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine stärkere Förderung von Wärmepumpen soll es auch geben, wobei hierzu bislang keine konkreten Maßnahmen beschrieben wurden.